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Wettbewerbsrecht

Thole & Breitmoser Rechtsanwälte beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Wettbewerbsrechts

Abmahnungen, Markenrechtsverletzungen und andere Unannehmlichkeiten können fast jeden Unternehmer, ob Einzelunternehmer, Gewerbetreibender, GmbH-Geschäftsführer oder den Vorstand einer AG treffen. Das Wettbewerbsrecht, für den rechtlichen Laien als Recht der Werbung verständlicher, greift in sämtliche Bereiche des unternehmerischen Handelns - gerade deshalb sollten Sie vorrangig einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der über spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet des "Gewerblichen Rechtschutzes" verfügt.

Wir beraten kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Einzelunternehmer sowie Gewerbetreibende aus sämtlichen Bereichen.

Informieren Sie sich vorab zum Thema auch über unsere Website werberecht-info.de oder rufen Sie uns unter 0 61 82 - 89 580 an, bevor Sie Werbung schalten oder Ihren Internetauftritt freigeben.


Zu unserer anwaltlichen Dienstleistung gehört insbesonder die Beratung, Prüfung und Vertretung bei:


Im Rahmen des Wettbewerbsrechts kommt es häufig zu Abmahnungen zwischen Wettbewerbern. Die Gründe, die dazu führen, sind vielfältig, wie beispielsweise Verstöße in den AGB oder bei Werbemaßnahmen, Verletzung von Pflichtangaben, wettbewerbswidrige Handlungen, wie Irreführende oder vergleichende Werbung, Verschleierung des Werbecharakters, Nachahmung etc.

Besonders häufig finden Verstöße im Zusammenhang mit markenrechtlichen Verletzungen statt, bei denen Marken, Logos oder sonstige Zeichen direkt oder indirekt benutzt werden. Dies kann häufig auch zu Abmahnungen der Abnehmer und zur Verpflichtung von Unterlassungserklärungen führen.

Die Rechtsanwälte Thole & Breitmoser helfen Ihnen bei der Abmahnung von Mitbewerbern, Konkurrenten, als auch bei der Abwehr. In jedem Fall sollte vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlicher Rat hinzugezogen werden.

Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0 61 82 - 89 580 oder schicken uns Ihre Anfrage per Email.

Typische Abmahnfallen!

Auf Internetseiten von Unternehmern (z.B. Webshops, Firmenpräsentationen) kommt es immer wieder zu "wettberwerbsrechtlichen Verstößen", die sich größtenteils im Vorfeld vermeiden lassen.

Typische Abmahnfallen sind dabei u.a.:

- fehlerhafte Anbieterkennzeichnung (Impressum)
- fehlende oder falsche Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
- unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- unzulässige Datenschutzregelungen
- Verstöße gegen die Preisangabenverordnung
- unzulässige Verwendung von Bildern, Texten und Kennzeichen


Ihre direkte Ansprechpartnerin im Bereich Wettbewerbsrecht, Werberecht, Markenrecht etc.:

Rechtsanwältin Corinna Thole


Weitere Informationen zu Rechtsanwalt Breitmoser erhalten Sie über die Buisnessplattform XING.



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