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Verantwortlichkeit von Forenbetreibern


Verantwortlichkeit von Forenbetreibern ab Kenntnis von Rechtsverletzungen!

Mit Urteil vom 27.März 2007 hat der Bundesgerichtshof über die Frage entschieden, ob und unter welchen Umständen Internet-Forenbetreibern für durch Dritte in das Forum eingestellte ehrverletzende Äußerungen verantwortlich sind.

Der BGH hat dahingehend geurteilt, dass seitens des "Verletzten" gegen einen Forumsbetreiber ab Kenntniserlangung (des Forumsbetreibers von der Verletzungshandlung) ein Anspruch auf Unterlassung besteht.
Diesem Anspruch auf Unterlassung steht weder die Tatsache entgegen, dass dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist, noch dass seitens des Verletzten Ansprüche gegen den Autor bestehen.
Ebenfalls steht dem Anspruch nicht entgegen, dass der verletzende Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist.